Ihr Beitrag zum Umweltschutz - Elektroaltgeräte auf keinen Fall im Hausmüll entsorgen!
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – haben die Besitzer von Altgeräten die Pflicht, Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte einer vom Hausmüll getrennten Entsorgung zuzuführen. Hierfür befindet sich das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne als eindeutige Kennzeichnung auf den Elektro- bzw. Elektronikgeräten. Es besagt, dass das gekennzeichnete Gerät am Ende seiner Lebensdauer für die fachgerechte, umwelt- und ressourcenschonende Entsorgung über spezielle Sammel- und Rückgabesysteme gesammelt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen bei Handel und Kommunen zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Sofern Ihr altes Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie persönlich für deren vorheriges, unwiderrufliches Löschen verantwortlich.
Bevor Sie das Altgerät zurückgeben, müssen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorschriften Batterien oder Akkus, die nicht fest umschlossen sind, entnehmen. Diese bedürfen einer getrennten Entsorgung. Beachten Sie hierzu bitte unsere untenstehenden Informationen zum Batteriegesetz (BattG).
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte mit längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer Wiederverwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen.
Online finden Sie weitere Informationen zum Elektrogesetz. Die jährlichen Berichte des Bundesumweltministeriums geben ausführliche Informationen zu den Sammel- und Verwertungsquoten in Deutschland.